Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
1§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5
1. Durchführung von Untersuchungen und Abschätzung von Wasserreserven;
2. Bewirtschaftung von Grundwasservorräten;
3. Wissenschaftliche Aufbereitung sektorspezifischer Wasserfragen;
4. Aufbereitung und Wiederverwendung von Abwasser und Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt;
5. Rationalisierung des Wasserverbrauchs durch moderne, wassersparende Geräte und Anlagen;
6. Gemeinsame Investition privatwirtschaftlicher Unternehmen im Königreich Saudi-Arabien, insbesondere im Bereich Entsalzung und Abwasser;
7. Rückführung von aufbereitetem Abwasser in den Boden und Abschätzung der Auswirkungen;
8. Ausbildung und capacity building in Wasserfragen.