Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 182/2005 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Vertragsparteien werden die technische Zusammenarbeit auf den Gebieten Wasser, Abwasser und wissenschaftlicher Forschung fördern, die durch einen Informations-, Wissenschafts- und Technologieaustausch erfolgen kann:
1. Durchführung von Untersuchungen und Abschätzung von Wasserreserven;
2. Bewirtschaftung von Grundwasservorräten;
3. Wissenschaftliche Aufbereitung sektorspezifischer Wasserfragen;
4. Aufbereitung und Wiederverwendung von Abwasser und Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt;
5. Rationalisierung des Wasserverbrauchs durch moderne, wassersparende Geräte und Anlagen;
6. Gemeinsame Investition privatwirtschaftlicher Unternehmen im Königreich Saudi-Arabien, insbesondere im Bereich Entsalzung und Abwasser;
7. Rückführung von aufbereitetem Abwasser in den Boden und Abschätzung der Auswirkungen;
8. Ausbildung und capacity building in Wasserfragen.