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Fassungsvergleich zu Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren××

Änderungen zwischen den Fassungen

Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren 1
Art. 5neu
in Kraft ab 03.02.2006 · idF BGBl. III Nr. 45/2006 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Nach Inkrafttreten dieses Protokolls nimmt der Generalsekretär des Rates keine Urkunde über die Ratifikation des Übereinkommens oder den Beitritt zum Übereinkommen mehr an.