Änderungen zwischen den Fassungen
Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren
1§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5
Nach Inkrafttreten dieses Protokolls nimmt der Generalsekretär des Rates keine Urkunde über die Ratifikation des Übereinkommens oder den Beitritt zum Übereinkommen mehr an.