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Fassungsvergleich zu Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften - Protokoll Nr. 2××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften - Protokoll Nr. 2 1
Art. 5neu
in Kraft ab 23.12.2006 · idF BGBl. III Nr. 178/2006 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Im Sinne dieses Protokolls bedeutet „sinngemäß“, dass der Begriff „grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ im Rahmenübereinkommen und im Zusatzprotokoll durch den Begriff „interterritoriale Zusammenarbeit“ zu ersetzen ist und dass die Artikel des Rahmenübereinkommens und des Zusatzprotokolls Anwendung finden, sofern dieses Protokoll nichts anderes vorsieht.