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Fassungsvergleich zu Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2005××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2005 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.2007 · idF BGBl. III Nr. 185/2006 Art. 5↗RIS↗
ARTIKEL 5
Der Wortlaut des Vertrags über eine Verfassung für Europa in bulgarischer und rumänischer Sprache wird diesem Vertrag beigefügt. Der Wortlaut in diesen Sprachen ist gleichermaßen verbindlich wie der Wortlaut des Vertrags über eine Verfassung für Europa in dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache.
Die Regierung der Italienischen Republik übermittelt der Regierung der Republik Bulgarien und der Regierung Rumäniens eine beglaubigte Abschrift des Vertrags über eine Verfassung für Europa in allen in Absatz 1 genannten Sprachen.