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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen (Nordmazedonien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen (Nordmazedonien) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.03.2007 · idF BGBl. III Nr. 20/2007 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Dieses Abkommen befreit die Staatsbürger beider Vertragsparteien nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und rechtlichen Bestimmungen der anderen Vertragspartei betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Ausländern einzuhalten.