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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Visumpflicht (Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Visumpflicht (Montenegro) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 03.06.2006 · idF BGBl. III Nr. 4/2006 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Dieses Abkommen befreit die Staatsbürger beider Vertragsparteien nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und rechtlichen Bestimmungen der anderen Vertragspartei betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Ausländern einzuhalten.