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Fassungsvergleich zu EPÜ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen - Revision (EPÜ) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 13.12.2007 · idF BGBl. III Nr. 136/2007 Art. 5↗RIS↗
ARTIKEL 5
BEITRITT
(1) Diese Revisionsakte steht bis zu ihrem Inkrafttreten den Vertragsstaaten des Übereinkommens und den Staaten, die das Übereinkommen ratifizieren oder ihm beitreten, zum Beitritt offen.
(2) Die Beitrittsurkunden werden bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt.