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Fassungsvergleich zu Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.07.2009 · idF BGBl. III Nr. 38/2009 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Vertragsparteien begrüßen die Tätigkeit der gemeinsamen ExpertInnenkommission, die im Interesse der Vereinfachung des gegenseitigen Anerkennungsprozesses der Hochschulqualifikationen und deren Teile - unter Berücksichtigung des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens1 aus 1997 - entsprechende Empfehlungen an die Hochschulen ausarbeitet.
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 71/1999.