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Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 22.09.2010 · idF BGBl. III Nr. 60/2011 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Irrtümliche Rückübernahme
Nimmt die ersuchende Vertragspartei auf begründeten Antrag der ersuchten Vertragspartei eine Person, welche irrtümlich übernommen wurde, wieder zurück, so werden alle Dokumente, die die Person betreffen, der ersuchenden Vertragspartei im Original retourniert.