Änderungen zwischen den Fassungen
Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen
1§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5
Standards, Zertifizierung, gesetzgeberische Maßnahmen und Auflagen
1. zur direkten oder indirekten (z.B. durch eine regionale Organisation) Festlegung von Design- oder Leistungsstandards, Zertifizierungsanforderungen, Lizenzanforderungen, technischen Verordnungen oder ähnlichen Anforderungen anwendbar auf zivile satellitengestützte Navigations- und Zeitbestimmungssignale oder –dienste, Erweiterungssysteme, Mehrwertdienste, weltweite Navigations- und Zeitbestimmungsausrüstung, zivile satellitengestützte Navigations- und Zeitbestimmungssignal- oder -dienstanbieter oder Anbieter hochwertiger Dienstleistungen; oder
2. die direkt oder indirekt bewirken, die Nutzung von zivilen satellitengestützten Navigations- und Zeitbestimmungssignalen oder -diensten, Mehrwertdiensten, Erweiterungssystemen oder weltweiter Navigations- und Zeitbestimmungsausrüstung innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebietes aufzuerlegen (außer die Auflage solcher Nutzung ist ausdrücklich von der ICAO oder IMO genehmigt).