Änderungen zwischen den Fassungen
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutschland)
1§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5
Formen der Zusammenarbeit
1. den Informationsaustausch über Aufbau und Aufgaben der Prüf- und Kontrollbehörden und die Benennung der zuständigen Ansprechpartner;
2. die gemeinsame Planung und Durchführung präventiver Maßnahmen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich;
3. den Informationsaustausch über Prüf- und Arbeitsmethoden;
4. die Übermittlung von zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten auf Ersuchen im Wege der Amtshilfe;
5. die unaufgeforderte Übermittlung von Mitteilungen (Spontanmitteilungen);
6. die Unterrichtung über den Fortgang eines Verfahrens, soweit dies erbeten wird, sowie
7. den Austausch von Bediensteten als Hospitanten.