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Fassungsvergleich zu Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Tadschikistan - Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Tadschikistan - Protokoll 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. III Nr. 255/2013 Art. 5↗RIS↗
ARTIKEL 5
(1) Das Abkommen, die Schlussakte und die ihr beigefügten Dokumente sind in bulgarischer und rumänischer Sprache abgefasst.
(2) Sie sind diesem Protokoll beigefügt und gleichermaßen verbindlich wie die anderen Sprachfassungen des Abkommens, der Schlussakte und der ihr beigefügten Dokumente.