Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze (Slowenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze (Slowenien) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.09.2016 · idF BGBl. III Nr. 150/2016 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Der Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt XX durch
die Grenzbeschreibung (Anlage 13),
das Koordinatenverzeichnis (Anlage 14) und
den Grenzplan im Maßstab 1:2000 (Anlage 15)
bestimmt.