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Fassungsvergleich zu Durchführungsvereinbarung des Vertrages über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (Schweiz, Liechtenstein)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Durchführungsvereinbarung des Vertrages über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (Schweiz, Liechtenstein) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.08.2017 · idF BGBl. III Nr. 98/2017 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Datenspiegel
Die für den elektronischen Austausch der Fahrzeug- und Halterdaten vorgesehenen Elemente sind in dem in der Anlage beigefügten Datenspiegel festgehalten.
Schlagworte
Fahrzeugdaten