Änderungen zwischen den Fassungen
Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ) (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
Art. 5 § 11aufgehoben
ARTIKEL V
Öffentlicher Verkehr
§ 11. Ziel
Die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs soll der Bevölkerung in allen Teilen des Landes Niederösterreich Gewähr geben, am Verkehrsgeschehen in ausreichendem Maße teilnehmen zu können. Neben Maßnahmen im Umland Wiens werden daher von den Vertragsparteien gemeinsame Lösungen zur Verbesserung der Verkehrsstruktur ungünstiger gelegener Regionen angestrebt.