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Fassungsvergleich zu Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ) (aufgehoben) 1
Art. 5 § 16aufgehoben
in Kraft 28.01.1983 – 27.01.1988 · idF BGBl. Nr. 113/1983 Art. 5 § 16↗RIS↗
§ 16. Verkehrsverbesserung im Marchfeld
Die Vertragsparteien kommen überein, in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Interessensvertretungen für das Marchfeld ein optimal auf die Schienenverbindungen abgestimmtes Verkehrsbedienungsprogramm zu erarbeiten. Im Rahmen dieses Programms werden sich vor allem im Kraftfahrlinienverkehr Verkehrsverbesserungen ergeben. Im Schienenverkehr werden die Bemühungen zur Modernisierung des Wagenmaterials, Verbesserung des Fahrplans und Kürzung der Fahrzeiten fortgesetzt.