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Fassungsvergleich zu Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten 1
Art. 5 § 28neu
in Kraft ab 15.04.1959 · idF BGBl. Nr. 101/1959 Art. 5 § 28↗RIS↗
§ 28.
Das Reifezeugnis der Bundesmittelschule mit slowenischer Unterrichtssprache gibt die gleichen Berechtigungen, insbesondere auch hinsichtlich der Zulassung zum Hochschulstudium, wie das Reifezeugnis einer gleichartigen österreichischen Bundesmittelschule mit deutscher Unterrichtssprache.