Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 5 § 28neu
§ 28.
Das Reifezeugnis der Bundesmittelschule mit slowenischer Unterrichtssprache gibt die gleichen Berechtigungen, insbesondere auch hinsichtlich der Zulassung zum Hochschulstudium, wie das Reifezeugnis einer gleichartigen österreichischen Bundesmittelschule mit deutscher Unterrichtssprache.