Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu AlVG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) 1
Art. 5 § 66aufgehoben
in Kraft 22.12.1977 – 09.01.1998 · idF BGBl. Nr. 609/1977 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 6/1998 Art. 5 § 66↗RIS↗
ARTIKEL V
Sonderbestimmungen für Zollausschlußgebiete
§ 66.
Für den Bereich von Zollausschlußgebieten können durch Verordnung an Stelle der Schillingbeträge, die in diesem Bundesgesetz oder in auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen enthalten sind, Beträge in der jeweils im Zollausschlußgebiet geltenden Fremdwährung festgesetzt werden, wobei auf das Kursverhältnis und das Verhältnis der Kaufkraft der Fremdwährung zur inländischen Währung Bedacht zu nehmen ist.