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Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei) 1
Art. 50neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 344/1975 Art. 50↗RIS↗
Artikel 50
(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Prag ausgetauscht.
(2) Dieser Vertrag tritt am sechzigsten Tag nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN zu Wien, am 21. Dezember 1973, in zwei Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind.