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Fassungsvergleich zu Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien 1
Art. 50neu
in Kraft ab 01.09.2005 · idF BGBl. III Nr. 46/2006 Art. 50↗RIS↗
ARTIKEL 50
Regionale Zusammenarbeit
Damit dieses Abkommen seine Wirkung im Hinblick auf den Aufbau der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und auf der Ebene der Maghreb-Länder voll entfalten kann, bemühen sich die Vertragsparteien, Maßnahmen jeder Art, die regionale Auswirkungen haben oder an denen andere Drittstaaten beteiligt sind, insbesondere in folgenden Bereichen zu unterstützen:
a)
wirtschaftliche Integration;
b)
Ausbau der wirtschaftlichen Infrastruktur;
c)
Umwelt;
d)
wissenschaftliche und technologische Forschung;
e)
Bildung und Ausbildung;
f)
Kultur;
g)
Zoll;
h)
regionale Einrichtungen und Durchführung gemeinsamer bzw. aufeinander abgestimmter Programme und Politiken.