Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 50neu
ARTIKEL 50
Regionale Zusammenarbeit
a)
wirtschaftliche Integration;
b)
Ausbau der wirtschaftlichen Infrastruktur;
c)
Umwelt;
d)
wissenschaftliche und technologische Forschung;
e)
Bildung und Ausbildung;
f)
Kultur;
g)
Zoll;
h)
regionale Einrichtungen und Durchführung gemeinsamer bzw. aufeinander abgestimmter Programme und Politiken.