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Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Indonesien ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Indonesien 1
Art. 50neu
in Kraft ab 01.05.2014 · idF BGBl. III Nr. 194/2014 Art. 50↗RIS↗
ARTIKEL 50
Verbindlicher Wortlaut
Dieses Abkommen ist in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und indonesischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Geschehen zu Jakarta am neunten November zweitausendneun in zwei Urschriften.