Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu II. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz (Anlage)××

Änderungen zwischen den Fassungen

II. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz (Anlage) 1
Art. 51neu
in Kraft ab 04.09.1900 · idF RGBl. Nr. 174/1913 Art. 51↗RIS↗
Artikel 51.
Zwangsauflagen können nur auf Grund eines schriftlichen Befehles und unter Verantwortlichkeit eines kommandierenden Generals erhoben werden.
Die Erhebung soll soviel wie möglich nach den Vorschriften über die Ansetzung und Verteilung der bestehenden Abgaben erfolgen.
Über jede auferlegte Leistung wird den Leistungspflichtigen eine Empfangsbestätigung erteilt.