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Fassungsvergleich zu Konsularvertrag zwischen Österreich und Bulgarien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konsularvertrag zwischen Österreich und Bulgarien 1
Art. 51neu
in Kraft ab 12.07.1976 · idF BGBl. Nr. 342/1976 Art. 51↗RIS↗
ARTIKEL 51
Andere zwischenstaatliche Verträge
Dieser Vertrag berührt nicht die Bestimmungen anderer Verträge, die eine oder beide Vertragsparteien im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages binden.