Änderungen zwischen den Fassungen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
1§ 0↗RIS↗
Art. 51neu
ARTIKEL 51
Energie
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Verbesserung der Verwaltung und der Regulierung des Energiesektors auf marktwirtschaftlicher Grundlage,
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Verbesserung der Energieversorgung, einschließlich der Sicherheit der Energieversorgung, in ökonomisch und ökologisch vernünftiger Weise,
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Förderung des Energiesparens und der Energieeffizienz und Umsetzung des Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte,
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Modernisierung der Energieinfrastruktur,
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Verbesserung der Energietechnik für Versorgung und Endverbrauch für alle Energiearten,
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Managementausbildung und technische Ausbildung im Energiesektor,
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Transport und Transit von Energieerzeugnissen und Energieträgern,
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Schaffung der notwendigen institutionellen, rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Förderung einer Ausweitung von Handel und Investitionen im Energiebereich,
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Ausbau der Wasserkraft und anderer erneuerbarer Energiequellen.