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Art. 52neu
ARTIKEL 52
Umwelt
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Desertifikation;
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rationelle Bewirtschaftung der Wasserressourcen;
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Versalzung;
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Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Qualität von Boden und Wasser;
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geeignete Nutzung von Energie und Verkehr;
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Auswirkungen der industriellen Entwicklung auf die Umwelt im Allgemeinen und auf die Sicherheit von Industrieanlagen im Besonderen;
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Abfallwirtschaft, insbesondere Bewirtschaftung giftiger Abfälle;
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integrierte Bewirtschaftung empfindlicher Gebiete;
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Überwachung und Verhinderung der Verschmutzung in den Städten, der Verschmutzung durch die Industrie und der Meeresverschmutzung;
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Einsatz fortschrittlicher Instrumente der Umweltpflege und -überwachung, insbesondere Einsatz des Umweltinformationssystems und der Umweltverträglichkeitsprüfung;
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technische Hilfe, insbesondere zur Erhaltung der Artenvielfalt.