Änderungen zwischen den Fassungen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
1§ 0↗RIS↗
Art. 52neu
ARTIKEL 52
Umwelt und Gesundheit
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wirksame Überwachung der Verschmutzungsniveaus und Beurteilung der Umweltqualität; Informationssystem über den Zustand der Umwelt,
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Bekämpfung der lokalen, regionalen und grenzüberschreitenden Luft- und Wasser-verschmutzung,
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Sanierung der Umwelt,
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nachhaltige, effiziente und umweltgerechte Energieerzeugung und -nutzung,
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Sicherheit von Industrieanlagen,
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Klassifizierung und unbedenklicher Einsatz von Chemikalien,
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Wasserqualität,
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Verringerung, Recycling und saubere Entsorgung von Abfällen, Durchführung des Basler Übereinkommens, wenn es unterzeichnet ist,
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Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt, Bodenerosion und chemische Verschmutzung,
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Schutz der Wälder,
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Erhaltung der Artenvielfalt, Schutzgebiete und nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der biologischen Ressourcen,
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Raumordnung, einschließlich der Bebauungs- und Stadtplanung,
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Einsatz wirtschaftlicher und fiskalischer Instrumente,
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globale Klimaveränderung,
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Umwelterziehung und Umweltbewusstsein,
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Durchführung des Übereinkommens von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen, wenn es unterzeichnet ist.
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Vorkehrungen für Katastrophen und sonstige Notfälle,
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Informations- und Sachverständigenaustausch, einschließlich Informationen und Experten auf dem Gebiet des Transfers sauberer Technologien und der sicheren und ökologisch vernünftigen Nutzung der Biotechnologien,
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gemeinsame Forschungstätigkeiten,
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Angleichung der Rechtsvorschriften auf Gemeinschaftsniveau,
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Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, einschließlich der Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Umweltagentur, und auf internationaler Ebene,
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Entwicklung von Strategien, insbesondere zu globalen Umwelt- und Klimafragen sowie zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung,
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Umweltverträglichkeitsstudien.