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Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen EU - Korea××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen EU - Korea 1
Art. 52neu
in Kraft ab 01.06.2014 · idF BGBl. III Nr. 99/2014 Art. 52↗RIS↗
ARTIKEL 52
Räumlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt für die Gebiete, in denen der Vertrag über die Europäische Union angewendet wird, und nach Maßgabe jenes Vertrages einerseits sowie für das Hoheitsgebiet der Republik Korea andererseits.