Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
1§ 0↗RIS↗
Art. 52neu
ARTIKEL 52
a) Eindämmung des Klimawandels,
b) Anpassung an den Klimawandel,
c) marktbasierte und nicht marktbasierte Mechanismen zur Bewältigung des Klimawandels,
d) Erforschung, Entwicklung, Demonstration, Einsatz und Verbreitung von neuen, innovativen, sicheren und nachhaltigen Technologien zur Senkung des CO2-Ausstoßes und zur Anpassung an den Klimawandel,
e) Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaschutzbelangen in allgemeine und sektorspezifische Strategien und
f) Sensibilisierung, Aufklärung und Schulung.