Änderungen zwischen den Fassungen
6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)
1§ 0↗RIS↗
Art. 53neu
Artikel 53
(1) Die ägyptische Vertragspartei bietet österreichischen Stipendiaten gemäß Artikel 9 folgende Leistungen:
a) ein monatliches Stipendium von 130 ägyptischen Pfund.
b) eine Anfangszahlung von 130 ägyptischen Pfund, zahlbar nur an Stipendiaten, die ein volles Studienjahr bleiben;
c) eine monatliche Wohnungszulage von 60 ägyptischen Pfund;
d) kostenlose ärztliche Behandlung.
(2) Die Stipendien sind von sämtlichen Steuern und Abgaben befreit.