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Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen EU - Korea××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen EU - Korea 1
Art. 53neu
in Kraft ab 01.06.2014 · idF BGBl. III Nr. 99/2014 Art. 53↗RIS↗
ARTIKEL 53
Verbindlicher Wortlaut
Dieses Abkommen ist in doppelter Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und koreanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Geschehen zu Brüssel am zehnten Mai zweitausendzehn.