Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 54neu
in Kraft ab 04.09.1900 · idF RGBl. Nr. 173/1913 Art. 54↗RIS↗
Artikel 54.
Der gehörig verkündete und den Vertretern der Parteien zugestellte Schiedsspruch entscheidet das Streitverhältnis endgültig und mit Ausschließung der Berufung.