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Fassungsvergleich zu Afrikanischer Entwicklungsfonds××

Änderungen zwischen den Fassungen

Afrikanischer Entwicklungsfonds 1
Art. 54neu
in Kraft ab 30.12.1981 · idF BGBl. Nr. 37/1982 Art. 54↗RIS↗
KAPITEL XI
Schlußbestimmungen
Artikel 54
Unterzeichnung
Die Urschrift dieses Übereinkommens liegt für die Bank und die in Anlage A bezeichneten Staaten bis zum 31. März 1973 zur Unterzeichnung auf.