Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 54neu
ARTIKEL 54
Energie
a)
Förderung der erneuerbaren Energie;
b)
Förderung des Energiesparens und der Energieeffizienz;
c)
angewandte Forschung auf dem Gebiet der Vernetzung von Datenbanken, insbesondere zwischen den Wirtschafts- und Sozialpartnern der beiden Vertragsparteien;
d)
Unterstützung der Modernisierung und des Ausbaus der Energieversorgungsnetze und ihres Verbunds mit den Netzen der Gemeinschaft.