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Fassungsvergleich zu Konsularvertrag zwischen Österreich und Polen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konsularvertrag zwischen Österreich und Polen 1
Art. 55neu
in Kraft ab 22.07.1975 · idF BGBl. Nr. 383/1975 Art. 55↗RIS↗
Artikel 55
Dieser Vertrag ist zu ratifizieren; die Ratifikationsurkunden werden in Warschau ausgetauscht.