Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon 1
Art. 55neu
in Kraft ab 01.04.2006 · idF BGBl. III Nr. 112/2006 Art. 55↗RIS↗
ARTIKEL 55
Tourismus
Mit der Zusammenarbeit wird Folgendes angestrebt:
a)
Förderung von Investitionen in den Tourismus;
b)
Verbesserung des Fachwissens der Tourismusindustrie und Gewährleistung größerer Kohärenz der sich auf den Tourismus auswirkenden Ziele der Politik;
c)
Förderung einer guten Verteilung des Tourismus über das Jahr;
d)
Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen Erbes für den Tourismus;
e)
Gewährleistung, dass den Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umwelt in geeigneter Weise Rechnung getragen wird;
f)
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus durch Förderung höherer Professionalität;
g)
Verbesserung des Informationsflusses;
h)
Intensivierung der Ausbildung in Hotelmanagement und –verwaltung und der Ausbildung in anderen Hotelberufen;
i)
Veranstaltung eines Erfahrungsaustauschs zur Gewährleistung einer ausgewogenen, nachhaltigen Entwicklung des Tourismus, insbesondere durch Informationsaustausch, Ausstellungen, Tagungen und Veröffentlichungen im Tourismusbereich.