Änderungen zwischen den Fassungen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
1§ 0↗RIS↗
Art. 55neu
ARTIKEL 55
Finanzdienstleistungen und Finanzinstitutionen
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Entwicklung eines Aktien- und Wertpapiermarkts,
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Entwicklung von Bankdienstleistungen, Entwicklung eines gemeinsamen Marktes für Kredit-quellen, Einbeziehung der Republik Tadschikistan in die weltweit anerkannten Systeme für den gegenseitigen Zahlungsausgleich,
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Entwicklung von Versicherungen und dadurch unter anderem Schaffung eines günstigen Rahmens für die Beteiligung von Gesellschaften der Gemeinschaft an der Gründung von Jointventures im Versicherungssektor der Republik Tadschikistan sowie Entwicklung einer Ausfuhrkreditversicherung.