Rechtstracker.at
Norm
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen
Fassungen
Art. 55 Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen
BGBl
Art. 55 Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen
Judikatur
Art. 55 Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen
Art. 55 Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen
Fassungsvergleich zu
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen
×
alle §§
Art. 55
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 55
neu
in Kraft ab 01.03.2018 · idF
BGBl. III Nr. 40/2018
Art. 55↗
RIS↗
ARTIKEL 55
Räumlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt für das Gebiet, in dem der Vertrag über die Europäische Union angewandt wird, nach Maßgabe dieses Vertrages einerseits und für das Hoheitsgebiet der Philippinen andererseits.