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Fassungsvergleich zu UN-Charta××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzung der Vereinten Nationen (UN-Charta) 1
Art. 56neu
in Kraft ab 14.12.1955 · idF BGBl. Nr. 120/1956 Art. 56↗RIS↗
Artikel 56.
Alle Mitglieder verpflichten sich, gemeinsam und einzeln in Zusammenarbeit mit der Organisation zu handeln, um die in Artikel 55 angeführten Ziele zu erreichen.