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Fassungsvergleich zu Amtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Amtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) 1
Art. 56neu
in Kraft ab 01.06.1998 · idF BGBl. III Nr. 100/1998 Art. 56↗RIS↗
Abschnitt 56
Dieses Abkommen wird sinngemäß auf andere Ämter der UNIDO angewendet werden, die mit Zustimmung der Regierung in Österreich errichtet werden.