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Fassungsvergleich zu Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts 1
Art. 56neu
in Kraft ab 01.05.2004 · idF BGBl. III Nr. 20/2004 Art. 56↗RIS↗
ARTIKEL 56
Sofern nicht etwas anderes bestimmt ist, erlässt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission die Maßnahmen, die zur Durchführung der in den Artikeln 20, 21 und 22 dieser Akte genannten Bestimmungen der Anhänge II, III und IV erforderlich sind.