Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien 1
Art. 56neu
in Kraft ab 01.09.2005 · idF BGBl. III Nr. 46/2006 Art. 56↗RIS↗
ARTIKEL 56
Angleichung der Rechtsvorschriften
Ziel der Zusammenarbeit ist es, in den unter dieses Abkommen fallenden Bereichen die Rechtsvorschriften Algeriens an die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft anzugleichen.