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Fassungsvergleich zu Schutz von Kindern××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schutz von Kindern 1
Art. 56neu
in Kraft ab 01.04.2011 · idF BGBl. III Nr. 49/2011 Art. 56↗RIS↗
Artikel 56
Der Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beruft in regelmäßigen Abständen eine Spezialkommission zur Prüfung der praktischen Durchführung dieses Übereinkommens ein.