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Fassungsvergleich zu Amtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Amtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) 1
Art. 58neu
in Kraft ab 01.06.1998 · idF BGBl. III Nr. 100/1998 Art. 58↗RIS↗
Abschnitt 58
Dieses Abkommen und der dazugehörige Annex (Anm.: Annex nicht darstellbar) treten am ersten Tag des Monats folgend auf den Tag in Kraft, an dem zwischen der Regierung und der UNIDO die Ratifikationsurkunde von seiten der Regierung und die Mitteilung der Zustimmung von seiten der UNIDO ausgetauscht werden.