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Fassungsvergleich zu Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama 1
Art. 58neu
in Kraft ab 01.05.2014 · idF BGBl. III Nr. 195/2014 Art. 58↗RIS↗
ARTIKEL 58
Datenschutz
Für die Zwecke dieses Abkommens vereinbaren die Vertragsparteien, bei der Verarbeitung personenbezogener und sonstiger Daten ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, das mit den strengsten internationalen Normen vereinbar ist.