Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 58neu
KAPITEL 9
FINANZDIENSTLEISTUNGEN
ARTIKEL 58
a) Unterstützung des Prozesses der Anpassung der Finanzdienstleistungsregulierung an die Erfordernisse einer offenen Marktwirtschaft,
b) Gewährleistung eines wirksamen, angemessenen Schutzes von Investoren und anderen Nutzern von Finanzdienstleistungen,
c) Gewährleistung der Stabilität und Integrität des gesamten Finanzsystems der Republik Moldau,
d) Förderung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Finanzsystems, einschließlich der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, und
e) Gewährleistung einer unabhängigen und wirksamen Aufsicht.
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