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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten 1
Art. 59neu
in Kraft ab 01.06.2004 · idF BGBl. III Nr. 52/2005 Art. 59↗RIS↗
ARTIKEL 59
Bekämpfung des Terrorismus
Im Einklang mit den einschlägigen internationalen Übereinkünften und ihren internen Rechtsvorschriften arbeiten die Vertragsparteien in diesem Bereich zusammen und konzentrieren sich dabei insbesondere auf folgendes:
Informationsaustausch über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des Terrorismus;
Erfahrungsaustausch über Terrorismusprävention;
gemeinsame Forschung und gemeinsame Studien im Bereich der Terrorismusprävention.