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Fassungsvergleich zu X. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

X. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 6neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 186/1913 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6.
Die im Artikel 5 vorgesehenen Abzeichen dürfen sowohl in Friedensals auch in Kriegszeiten nur zum Schutze und zur Bezeichnung der dort erwähnten Schiffe gebraucht werden.