Änderungen zwischen den Fassungen
Protokoll, betreffend die Europäische Konferenz der Verkehrsminister samt Geschäftsordnung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister
1§ 0↗RIS↗
Art. 6neu
Artikel 6
AUSSCHUSS DER STELLVERTRETER
a) die Sitzungen des Rates vorzubereiten;
b) die Fragen zu bearbeiten, die ihm vom Rate zugewiesen werden;
c) den Rat von den Maßnahmen, die in den verschiedenen Ländern ergriffen wurden, um die Beschlüsse der Konferenz durchzuführen, zu unterrichten.