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Fassungsvergleich zu Abkommen über internationale Ausstellungen (P2)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über internationale Ausstellungen (P2) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 10.11.1967 · idF BGBl. Nr. 131/1968 Art. 6↗RIS↗
ARTIKEL 6
Die Bestimmungen des vorliegenden Protokolls gelten nicht für die Eintragung einer Ausstellung, für welche vor der Sitzung des Verwaltungsrates am 17. November 1965 im Büro ein Antrag eingelangt sein sollte.