Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten 1
Art. 6neu
in Kraft ab 12.07.1969 · idF BGBl. Nr. 318/1969 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Wahrnehmungen konsularischer Aufgaben außerhalb des Konsularbezirks
Unter besonderen Umständen kann ein Konsul mit Zustimmung des Empfangsstaats seine Aufgaben auch außerhalb seines Konsularbezirks wahrnehmen.